Bin ich als Gastgeber verpflichtet den Gästebeitrag zu kassieren?

Die Betreiber von Unterkünften sind laut der Gästebeitragssatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein dazu verpflichtet den Gästebeitrag einzuholen und an die Verbandsgemeinde Gerolstein zu überführen. Die Gästebeitragssatzung beruht auf der Gemeindeordnung (GemO) und dem Kommunalabgabengesetz (KAG).

Die Verpflichtung zur Mitwirkung ergibt sich für Unterkunftsbetreiber automatisch, ohne dass es zu vertragsrechtlichen Abschlüssen kommen muss. Eine Befreiung von dieser Pflicht ist nicht möglich.

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Gästebefragung

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