Was passiert, wenn ich als Unterkunftsbetreiber keine Gästezahlen an die Verbandsgemeinde Gerolstein melde?

Für Unterkunftsbetreiber, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, wird die Verbandsgemeindeverwaltung gemäß der gültigen Gästebeitragssatzung eine Schätzung der Übernachtungen von beitragspflichtigen Gästen vornehmen und den festgesetzten Betrag in Rechnung stellen.

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Gästebefragung

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