Wie lange ist der Meldeschein aufzubewahren?
Der Meldeschein muss unter Wahrung der gesetzlichen Datenschutzrichtlinien ein Jahr aufbewahrt und danach innerhalb einer dreimonatigen Frist vernichtet werden.
Der Meldeschein muss unter Wahrung der gesetzlichen Datenschutzrichtlinien ein Jahr aufbewahrt und danach innerhalb einer dreimonatigen Frist vernichtet werden.